Qualitätsprüfung Qualitätsweinprüfer
haben einen anstrengenden Arbeitstag. Einige Dutzend Weine sind zu verkosten und
zu bewerten. Am Ende gibt es Punkte für die Qualität. So
etwa sieht das Verfahren in den Weinbauämtern aus. Die Mitglieder einer Prüfkommission
beurteilen unabhängig voneinander in verdeckter Probe nach dem 5-Punkte-Schema
der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) den Wein und geben ein Mehrheitsurteil
ab. Sie prüfen dabei, ob bestimmte Mindestanforderungen hinsichtlich Klarheit,
Farbe und Typ, Herkunft, Jahrgang und Rebsorte erfüllt sind. Danach
werden die Merkmale Geruch, Geschmack und Harmonie einer eingehenden Bewertung
unterzogen. Bei der Qualitätsweinprüfung muss ein Wein bei jedem Prüfkriterium
mindestens 1,5 Punkte erhalten, um die Prüfnummer zu bekommen.Die
DLG und einzelne regionale Verbände der Weinwirtschaft vergeben darüber
hinaus Gütezeichen, die bei der Weinauswahl behilflich sein können.
Auch das deutsche Weinsiegel in seinen verschiedenen Farben (gelb = trocken, grün
= halbtrocken, rot = mild), die den Geschmack des Weins signalisieren, ist eine
Orientierungshilfe für den Verbraucher. Um das Weinsiegel zu erhalten, müssen
die Weine mindestens 2,5 Punkte erreichen. Eine
Einkaufshilfe ist auch die Kennzeichnung: Für Diabetiker geeignet - nur nach
Befragen des Arztes. Das müssen nicht unbedingt trockene Weine sein. Denn
durch eine kontrollierte Gärführung ist es auch möglich, Diabetikerweine
mit einem gewissen, verträglichen Restzuckergehalt herzustellen.Die höchsten
Anforderungen an die Weinqualität stellen die Weinprüfer, wenn es um
die Prämierung von Weinen geht. So müssen Weine bei der Landes- oder
Bundesweinprämierung mindestens 3,5 Punkte erreichen.
Qualitätsstufen
Die
Qualität eines Weins wird Bestimmt sowohl durch die Farbe, den Geruch und
den Geschmack als auch durch die Herkunft. So dürfen Qualitätsweine
bestimmter Anbaugebiete (QbA) und Qualitätsweine mit Prädikat nur aus
einem einzigen der zugelassenen Weinanbaugebiete stammen und nur aus den dort
empfohlenen Traubensorten bestehen. Sie müssen weiterhin einer amtliche Prüfung
bestehen, die nach bestimmten Kriterien urteilt | | | Europäische
Qualitatsstufen | | | Deutschland | Italien | Frankreich | Spanien | Portugal | | | | | | |
Tafelwein
Landwein
QbA
(Qualitätswein
bestimmter Anbaugebiete) Qualitätswein
mit
Prädikat
(Karte
) |
Vino
da tavola
IGT
(Indicazione
Geografica Tipica)
DOC
(Denominazione
di Origine Controllata) DOCG
(Denominazione di Origine Controllata e Garantita)
|
Vin de table Vin
de pays Regionale
AOC
(Appellation
d'Origine Contrôlée)
Regionale
AOC
(Appellation
d'Origine Contrôlée)
VDQS
(Vin Délimité de Qualité Supérieure)
AOC
(Appellation d'Origine Contrôlée)
|
Vino de mesa oder
Vino corriente
Vino de la tierra
Denominación de Origen
DOC
(Denominación de Origen Calificada)
|
Vinho do mesa
Vinho regionalVQPRD
(Vinhos de Qualidade Produzidos em Região Determinada)
DOC
(Denominação de Origem Controlada)
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Qualitätswein
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A) ist die größte Gruppe deutscher Weine. Qualitätsweine müssen zu 100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt. Das Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 50 und 72 Grad Oechsle. Qualitätsweine dürfen ebenso wie Tafelweine angereichert (chaptalisiert) werden. Der Zusatz von Zucker vor der Gärung ist gesetzlich begrenzt. 20 bis 28 Gramm zusätzlicher Alkohol dürfen durch die Chaptalisation entstehen.
Qualitätsweine mit Prädikat
Für Qualitätsweine mit Prädikat gelten die höchsten Anforderungen hinsichtlich Sortenart, Reife, Harmonie und Eleganz. Bei diesen Weinen darf kein Zucker zugesetzt werden. Es gibt sechs verschiedene Prädikate, wiederum mit unterschiedlichen Mindestmostgewichten je nach Rebsorte und Anbaugebiet. Dabei gelten in südlicheren Anbaugebieten meist höhere Anforderungen.
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